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   VG Trier, 05.08.2015 - 5 K 1031/15.TR   

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VG Trier, 05.08.2015 - 5 K 1031/15.TR (https://dejure.org/2015,22028)
VG Trier, Entscheidung vom 05.08.2015 - 5 K 1031/15.TR (https://dejure.org/2015,22028)
VG Trier, Entscheidung vom 05. August 2015 - 5 K 1031/15.TR (https://dejure.org/2015,22028)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 61 BauO RP, § 81 BauO RP, § 62 Abs 2 BauO RP, § 29 Abs 1 BauGB, § 1 Abs 6 BauGB
    Nutzungsuntersagung bei Wechsel der Nutzungsart von Gaststätte zu Diskothek

  • esovgrp.de

    GastG § 2,LBauO § 59,LBauO § 62,LBauO § 62 Abs 2,LBauO § 62 Abs 2 Nr 5,LBauO § 81,LBauO § 85
    Änderung, Anzahl, Arztpraxis, Aufenthalt, Bauaufsicht, Bauausführung, Baugenehmigung, Beschränkung, Beschwerde, Besucher, Bürger, Dachgeschoss, Dachgeschossebene, Discjockey, Diskothek, Diskothekenbetrieb, einschlägige Vorschrift, Einstellplatz, Ergänzung, Gaststätte, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 8 B 10278/11

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung - Nutzung als Wettbüro

    Auszug aus VG Trier, 05.08.2015 - 5 K 1031/15
    Eine entsprechende Anordnung ist demnach nur dann möglich, wenn nicht offensichtlich eine beantragte Nutzungsänderungsgenehmigung erteilt werden muss (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. April 2011 - 8 B 10278/11.OVG - und Urteil vom 22. Mai 1996 - 8 A 11880/85.OVG -, juris).

    Kennzeichen einer Vergnügungsstätte ist, dass sie als besondere Art von Gewerbebetrieben durch die kommerzielle Unterhaltung der Besucher geprägt wird und dabei in unterschiedlicher Ausprägung den Sexual-, Spiel- oder Geselligkeitstrieb anspricht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. April 2011, - 8 B 10278/11.OVG -).

    Dies kann sowohl dann der Fall sein, wenn für die neue Nutzung weitergehende Vorschriften gelten als für die alte, als auch dann, wenn sich die Zulässigkeit der neuen Nutzung nach derselben Vorschrift bestimmt, hiernach aber anders zu beurteilen ist als die bisherige Nutzung (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - IV C 8.75 -, NJW 1977, 1932 sowie vom 27. August 1998 - 4 C 5/98 -, NVwZ 1999, 523; BVerwG, Beschluss vom 7. November 2002 - 4 B 64/02 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. April 2011, a.a.O., juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2007 - 8 A 10066/07

    Gaststättenbetrieb mit wechselnden Motto-Partys unzulässig

    Auszug aus VG Trier, 05.08.2015 - 5 K 1031/15
    Eine Schank- und Speisewirtschaft mit regelmäßigen Musikdarbietungen ist hingegen eine Vergnügungsstätte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. März 2007, - 8 A 10066/07.OVG -).

    Vergnügungsstätten sind kernbereichstypisch und anders als Schank- und Speisewirtschaften - jedenfalls bei der Ausrichtung auf einen größeren Einzugsbereich, wie es hier bei einer Bewerbung auf Facebook mit über 1000 Besuchern der Seite und der Einladung deutschlandweit bekannter Discjockeys der Fall ist - nur im Kerngebiet zulässig (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. März 2007 - 8 A 10066/07.OVG -).

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG Trier, 05.08.2015 - 5 K 1031/15
    Dies kann sowohl dann der Fall sein, wenn für die neue Nutzung weitergehende Vorschriften gelten als für die alte, als auch dann, wenn sich die Zulässigkeit der neuen Nutzung nach derselben Vorschrift bestimmt, hiernach aber anders zu beurteilen ist als die bisherige Nutzung (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - IV C 8.75 -, NJW 1977, 1932 sowie vom 27. August 1998 - 4 C 5/98 -, NVwZ 1999, 523; BVerwG, Beschluss vom 7. November 2002 - 4 B 64/02 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. April 2011, a.a.O., juris).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 50.87

    Gesamtschau bezüglich Gebäude und beabsichtigter Nutzung bei Nutzungsänderung

    Auszug aus VG Trier, 05.08.2015 - 5 K 1031/15
    Vielmehr ist der Begriff in einer die behördliche Kontrollaufgabe berücksichtigenden Weise weit zu fassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988 - 4 C 50/87 -, juris).
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 8.75

    Untersagung einer

    Auszug aus VG Trier, 05.08.2015 - 5 K 1031/15
    Dies kann sowohl dann der Fall sein, wenn für die neue Nutzung weitergehende Vorschriften gelten als für die alte, als auch dann, wenn sich die Zulässigkeit der neuen Nutzung nach derselben Vorschrift bestimmt, hiernach aber anders zu beurteilen ist als die bisherige Nutzung (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - IV C 8.75 -, NJW 1977, 1932 sowie vom 27. August 1998 - 4 C 5/98 -, NVwZ 1999, 523; BVerwG, Beschluss vom 7. November 2002 - 4 B 64/02 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. April 2011, a.a.O., juris).
  • BVerwG, 01.03.1989 - 4 B 24.89

    Feststellungsinteresse i.S. von § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO; Abgrenzung zwischen

    Auszug aus VG Trier, 05.08.2015 - 5 K 1031/15
    Eine bodenrechtlich relevante Nutzungsänderung kann sich ferner insbesondere daraus ergeben, dass Unterschiede hinsichtlich der von der geänderten Nutzung ausgehenden Störungen oder Auswirkungen auf die Umgebung bestehen, die geeignet sind, die Genehmigungsfrage neu aufzuwerfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 1989 - 4 B 24.89 -, NVwZ 1989, 666).
  • VG Minden, 20.03.2014 - 9 K 3521/12

    Nutzungsuntersagung wegen der Nutzung eines barähnlichen Betriebs als Bordell

    Auszug aus VG Trier, 05.08.2015 - 5 K 1031/15
    Dies ist dann der Fall, wenn sich die materielle Zulässigkeit des Vorhabens geradezu aufdrängt, was wiederum voraussetzt, dass bereits der entsprechende Bauantrag gestellt wurde, dieser nach Auffassung der Baugenehmigungsbehörde der Beklagten genehmigungsfähig ist und der Baugenehmigung keine sonstigen Hindernisse entgegenstehen (vgl. VG Minden, Urteil vom 20. März 2014 - 9 K 3521/12 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 8 B 10019/07

    Untersagung der bordellartigen Nutzung einer Wohnung im Mischgebiet

    Auszug aus VG Trier, 05.08.2015 - 5 K 1031/15
    Da wegen der laufenden Verfahren auf Erteilung einer Baugenehmigung bzw. einer Gaststättenerlaubnis Grund zur Annahme besteht, dass diese Nutzung erneut aufgenommen werden wird, besteht auch im hier für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verfügung maßgeblichen Zeitpunkt, dem Schluss der mündlichen Verhandlung, Anlass zum Erlass und damit zur Aufrechterhaltung der Nutzungsuntersagungsverfügung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Februar 2007 - 8 B 10019/07.OVG -, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2006 - 8 B 10574/06

    Sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung bzgl eines Tiergeheges

    Auszug aus VG Trier, 05.08.2015 - 5 K 1031/15
    Die der Klägerin mit Bescheid vom 24. April 2014 aufgegebene Handlung, die Anzahl der sich zeitgleich im D*** aufhaltenden Personen durch Zählung zu überwachen, stellt dabei eine bloße Konkretisierung der am Vortag ergangenen Nutzungsuntersagung dar, die keinen eigenen, weiteren Regelungsgehalt hat und welche damit ebenfalls von § 81 S. 1 Hs. 2 LBauO erfasst wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 5. Juli 2006 - 8 B 10574/06.OVG - sowie vom 18. Juli 2003 - 8 B 10891/03.OVG -).
  • VGH Hessen, 02.07.1991 - 14 TH 3563/90

    Gaststätte - Umnutzung zur Diskothek; lärmrelevante Vorbelastungen

    Auszug aus VG Trier, 05.08.2015 - 5 K 1031/15
    Diskotheken sind im Allgemeinen durch eine großdimensionierte Musikanlage oder eine Plattentheke, eine Tanzfläche, eine mit der Musikanlage gekoppelte Lichtorgel, das Auftreten eines Diskjockeys und durch überdurchschnittlich laute Musikbeschallung gekennzeichnet (Hess. VGH, Urteil vom 2. Juli 1991, - 14 TH 3563/90 - , GewA 1992, 32; VG Neustadt a. d. Weinstraße, Beschluss vom 11. März 2010 - 4 L 224/10.NW -).
  • VG Neustadt, 11.03.2010 - 4 L 224/10

    Gaststättenerlaubnis; Widerruf wegen Änderung der Betriebsart;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2015 - 8 A 10892/15

    Nutzungsbeschränkung eines Discothekenbetriebes in Trier rechtmäßig

  • VG München, 28.03.2012 - M 9 K 11.539

    Unbestimmte Baugenehmigung; Diskothek nur bei Tanz; Erforderlichkeit der

  • VG Freiburg, 12.10.2016 - 4 K 3011/16

    Untersagung der Nutzung einer genehmigten "Piano-Bar" als Vergnügungsstätte "in

    Dem entspricht es, dass in der Rechtsprechung bei der Einordnung von Gaststätten mit Musikdarbietungen als Kennzeichen einer Schankwirtschaft genannt wird, dass dort allenfalls gelegentlich, nicht aber regelmäßig Musikaufführungen stattfänden während bei Vergnügungsstätten die Darbietung von Musikveranstaltungen im Vordergrund der Betriebstätigkeit stünden (VG Trier, Urt. v. 05.08.2015 - 5 K 1031/15.TR - juris; VG München, Urt. v. 28.03.2012 - M 9 K 11.539 - juris).
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